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Weitere Infos

Zugang zur Praxis

Die Praxis befindet sich im Hof in der Eberswalder Str. 30. Der Zugang ist über die Hofeinfahrt 4 Meter links neben der Haustür (Schilderung ist gegeben). Klingeln an der Haustür ist nicht nötig.

Was muss ich tun, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben muss?

Sofern Sie einen Termin absagen müssen, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin ab. Sollte die Absage später erfolgen, werden wir eine Ausfallgebühr in voller Höhe der Behandlungskosten berechnen (§ 615 Satz 1 BGB). Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, jedoch reservieren wir die Termine exklusiv für Sie und können sie bei kürzerer Vorlaufzeit nicht anderweitig vergeben.

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?

Für gesetzlich Krankenversicherte muss die Behandlung spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden (wenn nicht vom Arzt anders bestimmt).

Das Privatrezept ist 9 Monate gültig.

Muss eine Zuzahlung geleistet werden?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich in Form von Zuzahlungen an den Gesundheitskosten beteiligen. Bei Heilmitteln (hier Physiotherapie) beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung, § 61 SGB V. Das betrifft nicht die Privatrezepte.

Der erste Termin

Bitte kommen Sie im eigenen Interesse zum ersten Termin mindestens zehn Minuten früher, damit wir Ihre Daten aufnehmen und die Zuzahlung im Namen der Krankenkasse abrechnen können.

Die erste Sitzung beginnt mit einer Befundaufnahme. Dafür ist es in der Regel wichtig, dass Sie sich eventuell auch bis zur Unterwäsche entkleiden.

Was ist zum ersten Termin mitzubringen?

Bitte bringen Sie, aus hygienischen Gründen, zu jedem Termin ein Handtuch mit. Sollten Sie sich ein Handtuch in der Praxis ausleihen müssen, berechnen wir eine Leihgebühr.

Kleidung: grundsätzlich benötigen Sie keine spezielle Kleidung. Für krankengymnastische Übungen ist bequeme Kleidung zu empfehlen.

Falls vorhanden bringen Sie bitte auch Ihre ärztlichen Befunde mit, damit die Therapeut*innen die Behandlung auf die Befunde abstimmen können.

Wie ist die Abrechnung für osteopathische Behandlungen?

Osteopathische Behandlungen sind nicht zwingend im Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen enthalten, dennoch bezuschussen die meisten GKV’s diese Behandlungsform. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe und die Bedingungen für eine Bezuschussung. Falls Sie eine Ergänzungsversicherung über Naturheilverfahren abgeschlossen haben, erfolgt die Rechnung gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen vereinbart sind. Ein ärztliches Rezept ist dann nicht erforderlich.

Bei Privatversicherten wird in der Regel die osteopathische Behandlung auf Rezept erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, ohne ärztliches Rezept Behandlungen von der PKV erstattet zu bekommen, wenn Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen übernimmt. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenkasse über die Erstattungshöhe.

Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 45 und 60 Minuten und kostet 95,00€.

Wie ist die Abrechnung von physiotherapeutische Leistungen für privat versicherte Patient*innen?

Unsere Privatpreise entsprechen dem Faktor 1,5 der aktuell gültigen Vergütung gesetzlicher Krankenkassen für physiotherapeutische Leistungen.

Der Rechnungsbetrag wird von den Patient*innen direkt an die Praxis überwiesen und von der PKV (ggf. als Beihilfe) in Höhe des Versicherungsumfangs zurückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihre Versicherung diese Honorare in voller Höhe erstattet.